Nichtraucherschutz: Beschluß des Professoriums und Fachausschusses Informatik vom 8.6.05

Date: Wed, 08 Jun 2005 10:47:45 +0200
From: Stefan Kowalewski
Subject: FAI Nichtraucherschutz
To:

Guten Tag,

unten angehängt ist der von der Nichtraucherschutzkommission
(Frau Eschenbach, Frau Ranger und ich) nach intensivem
Austausch mit mehrern Mitgliedern der Fachgruppe
überarbeitete Vorschlag zur Umsetzung der Dienstanweisung
des Kanzlers vom November 2003. Der Vorschlag wird vom
Professorium unterstützt.

Über die hier zusammengefassten Maßnahmen hinaus wurde auch
diskutiert, ob der verglaste Innenhof zwischen AH IV und
Cafeteria als Raucherbereich dienen kann und ob dafür der
Raucherbereich in der Cafeteria abgeschafft werden kann.
Beides liegt nicht im Entscheidungsbereich der Fachgruppe.
Herr Borchers eruiert zurzeit, was in dieser Richtung
möglich ist.

Gruß,
Stefan Kowalewski

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1. Raucher-/Nichtraucherbereiche

Grundsätzlich gilt in allen Gängen, Foyers, Toiletten etc.
ein generelles Rauchverbot bis auf besonders gekennzeichnete
Bereiche. Alle Aschenbecher werden entfernt und nur noch in
den Raucherzonen aufgestellt.

In den öffentlichen Bereichen werden folgende Raucherzonen
eingerichtet:
- Treppenhaus E1, 3. Stock (vor Lehrstuhl i3)
- Raum 4025a

Raum 4025a ist der bisherige studentische Arbeitsraum
gegenüber der Bibliothek. Er ist besonders geeignet, da er
leicht erreichbar ist, aber auch geringstmögliche
Belästigung für Flure und Arbeitsräume bietet. Um eine
Rauchbelästigung des davorliegenden Flures und des
Eingangsbereichs der Bibliothek zu vermeiden, wird der Raum
mit einem automatischen Schließer versehen.

Der studentische Arbeitsraum wird in das Untergeschoss des
Altbaus verlegt, möglichst in die Nähe des zukünftigen
Fachschaftsraumes. Mit der Umsetzung beider Maßnahmen
(Einrichtung 4025a als Raucherraum, Bereitstellung des neuen
studentischen Arbeitsraumes) wird nach Auszug der Lehrstühle
i10/i11 aus dem UG des Altbaus begonnen.

Der Außenbereich vor allen Eingangstüren wird mit
Aschenbechern ausgestattet, um als weitere Raucherzone
dienen zu können.

In den Lehrstuhlbereichen bleibt es den Lehrstuhlinhabern im
Rahmen der Dienstanweisung überlassen, ob sie einen Raum als
Raucherzimmer definieren.


2. Notwendige Beschilderung

An allen Eingängen wird mit Schildern auf das generelle
Rauchverbot hingewiesen. In allen Treppenhäusern,
Durchgangsfluren und sonstigen kritischen Stellen werden
Rauchverbotsschilder angebracht. Sie werden ergänzt um
Schilder mit Hinweisen auf den Raucherraum, den
Raucherbereich E1, 3. OG, und die Außenbereiche. Die
Raucherzonen werden durch entsprechende Schilder am Ort
gekennzeichnet.

Gebäudenutzer, die weiterhin im Gebäude rauchen, werden von
den Mitgliedern der Fachgruppe auf die neue Umsetzung
aufmerksam gemacht.


3. Andere Nutzer

Die weiteren Nutzer des Gebäudes (ipw, Technische
Informatik, Elektronenmikoskropie) werden vom
Fachgruppensprecher über die von der Fachgruppe
verabschiedeten Maßnahmen informiert und gebeten, diesen
Vorschlag mitzutragen.
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